Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber („Kunden“) und dem TSC Silberpfeil e.V. Pirna. (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) zustande. Für diese rechtlichen Beziehungen gelten eigene Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) des Veranstalters.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (fortan: „ATGB“) gelten für den Erwerb und die Verwendung von Eintrittskarten(fortan: Tickets), für Veranstaltungen des TSC Silberpfeil e.V. Pirna.
Ticketbestellungen über das Internet unterliegen zudem gesonderten Bestimmungen.
2. Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Eintrittspreise ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste des Veranstalters sowie möglichen Ticketkategorien aus dem jeweils aktuellen Sitzplan des Veranstaltungsortes. Angebote des Veranstalters sind freibleibend, Bestellungen des Erwerbers verbindlich.
(2) Pro Person werden bis zu maximal zehn (10) Tickets abgegeben. TSC Silberpfeil e.V. Pirna behält sich als Veranstalter vor, diese Ticketzahl nach eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern und Ticketermäßigungen sowie Vorzugsbedingungen, insbesondere gegenüber Vereinsmitgliedern sowie Begleitern von Turniertanzpaaren zu gewähren. Für die autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen getroffen werden.
(3) Bestellungen werden grundsätzlich gegen Vorauskasse, d.h. Überweisung, ausgeführt. Die Zahlung hat innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Reservierungsmail an die dort angegebene Bankverbindung zu erfolgen. Sollte nach Ablauf dieser Frist kein Zahlungseingang erfolgt sein, wird die Reservierung automatisch storniert.
3. Kein Widerrufsrecht
Auch wenn der Veranstalter Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312b Abs (2) BGB anbietet, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b Abs. (3) Nr. 6 BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.
4. Versand und Reklamationen
(1) Der Versand der Tickets erfolgt ausschließlich per Mail an die im Buchungsvorgang angegebene Mailadresse.(2) Der Versand der Tickets erfolgt spätestens 14 Tage nach Zahlungseingang, auf jeden Fall vor Veranstaltungsbeginn. Es können jedoch nur Tickets an Kunden versendet werden, dessen Zahlungseingang beim Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn erfolgt ist.
(3) Der Erwerber ist verpflichtet, die Tickets nach Erhalt der Onlinetickets auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Tischnummer, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen drei Werktagen, nach Erhalt der Onlinetickets schriftlich, d.h. per E-Mail oder auf dem Postweg an die unter Ziffer 10 Abs. (3) genannten Stelle zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung des und/oder der Tickets. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Veranstalter dem Erwerber kostenfrei neue Tickets aus.
5. Rücknahme und Erstattung
(1) Ein Umtausch des und/oder der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet.
(2) Wird die Veranstaltung abgesagt, so erhält der Erwerber den Kaufpreis gegen Rückgabe des und/oder der Tickets bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei welcher das und/oder die Tickets erworben wurde(n). Bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt keine Erstattung des Kaufpreises.
(3) Der Veranstalter behält sich eine Verlegung vor. In diesem Fall behalten das und/oder die Tickets ihre Gültigkeit. Eine Rücknahme des und/oder der Tickets gegen Erstattung des Kaufpreises ist bei Verlegung nur bis zum letzten Werktag vor dem endgültigen Veranstaltungstermin möglich.
6. Nutzung und Weitergabe von Tickets
(1) Zur Vermeidung von Weiterverkäufen von Eintrittskarten zu erhöhten Preisen liegt es im Interesse des Veranstalters die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Der Erwerber verpflichtet sich daher, Tickets nur persönlich und für private Zwecke zu nutzen. Die kommerzielle und gewerbliche Nutzung und Weitergabe von Tickets bleibt allein dem Veranstalter und den von ihm autorisierten Stellen vorbehalten. Im Falle der persönlichen Verhinderung dürfen Tickets ausnahmsweise an Familienangehörige und nahestehende Bekannte unter Beachtung des nachstehenden Abs. (2) weitergegeben werden.
(2) Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt:
- Tickets ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters via Internetauktionen, z. B. über „eBay“, zum Verkauf anzubieten;
- Tickets ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell, d. h. mit Gewinn, zu veräußern;
- Tickets zu einem höheren Preis als den, der auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern;
- Tickets ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben und/oder zu verwenden.
(3) Auf Verlangen des Veranstalters ist der Erwerber im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketinhabers mitzuteilen.
(4) Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Verbote oder sonstiger Verstöße gegen diese ATGB ist der Veranstalter berechtigt, das und/oder die betroffenen Tickets zu sperren und dem Inhaber des Tickets entschädigungslos den Zutritt zu verweigern bzw. ihn des Veranstaltungsortes zu verweisen. Des Weiteren ist der Veranstalter berechtigt, einen zukünftigen Verkauf von Karten gegenüber dem Zuwiderhandelnden zu verweigern sowie für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verbote gemäß Ziffer 5 Abs (2) die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu maximal EUR 2.500 zu fordern. Zudem behält sich der Veranstalter vor, insbesondere im Falle gewerblicher und kommerzieller Weiterveräußerungen von Tickets in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Namensnennung zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Karten in der Zukunft zu verhindern. Weitere zivil- und strafrechtliche Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
7. Zutritt zur Veranstaltung und Recht am eigenen Bild
(1) Der Zutritt zur Veranstaltung unterliegt diesen ATGB und zusätzlich der am Veranstaltungsort ausgehängten Hausordnung, die ausdrücklich in diese ATGB einbezogen wird.
(2) Ermäßigte Tickets berechtigen den Inhaber zum Zutritt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Ausweis und/oder einer Bescheinigung, aus welcher der Grund der Ermäßigung hervorgeht.
(3) Das Mitbringen von jeglichen Getränken & Speisen, illegalen Drogen sowie Tieren ist untersagt. Gleiches gilt für die Mitnahme von Foto-, Videokameras und/oder sonstigen Bild- und Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung, sofern keine vorherige Zustimmung des Veranstalters vorliegt. Der Veranstalter ist berechtigt, Gegenstände vorgenannter Art vorläufig und entschädigungslos in Besitz zu nehmen.
(4) Der Aufenthalt am Veranstaltungsort erfolgt auf eigene Gefahr. Die Hausordnung, insbesondere die Weisungen des Veranstaltungsleiters und/oder der Ordnungskräfte, sind zu beachten.
(5) Der Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden lassen sowie in audiovisuellen Medien benutzen darf.
8. Haftung
(1) Der Veranstalter haftet für Personen- und/oder Sachschäden nur bis zur Höhe der versicherten Risiken. Im Übrigen gelten nachstehende Haftungsbestimmungen.
(2) Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
(3) Der Veranstalter haftet nicht für indirekte Schäden, insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden sowie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Schäden, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen in denen Kraft Gesetzes oder in den Fällen einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) zwingend gehaftet wird.
9. Datenschutz
(1) Sämtliche vom Erwerber oder Inhaber eines Tickets übermittelten personenbezogen Daten werden unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen genutzt. Hierbei werden Daten, wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail und/oder Bankverbindung im automatisierten Verfahren zum Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung und -abwicklung erhoben, genutzt sowie be- und verarbeitet.
(2) Die Daten können Dritten übermittelt werden, soweit dies für die Vertragszwecke erforderlich ist. Der Erwerber bzw. Inhaber können dieser Nutzung ihrer Daten ohne Angabe von Gründen formlos widersprechen.
10. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Pirna, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.
(3) Bestellungen, ein Widerruf und/oder Rückfragen können bei Veranstaltungen des TSC Silberpfeil e.V. Pirna gerichtet werden an: TSC Silberpfeil e.V. Pirna, Franz-Schubert-Straße 17, 01796 Pirna
(4) Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. Entsprechend ist bei einer etwaig fehlenden vertraglichen Regelung zu verfahren.